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   VG Leipzig, 26.08.1993 - 1 K 899/93   

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https://dejure.org/1993,10457
VG Leipzig, 26.08.1993 - 1 K 899/93 (https://dejure.org/1993,10457)
VG Leipzig, Entscheidung vom 26.08.1993 - 1 K 899/93 (https://dejure.org/1993,10457)
VG Leipzig, Entscheidung vom 26. August 1993 - 1 K 899/93 (https://dejure.org/1993,10457)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Leipzig, 10.06.1993 - 1 K 154/91
    Auszug aus VG Leipzig, 26.08.1993 - 1 K 899/93
    Der Anmelder muß deshalb glaubhaft machen, daß er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Berechtigter im Sinne des § 2 Vermögensgesetz ist (Sächs. OVG, Beschluß vom 02.02.1993 - 1 S 13/92 - VG Leipzig, Urteil vom 19.06.1993 Az.: 1 K 154/91).

    Es kann nicht darauf ankommen, ob jeder einzelne Entscheidungsvorgang der damaligen Zeit mit den heutigen Rechtsanforderungen in Einklang steht, da der Gesetzgeber bei der Regelung des Ausschlusses von Rückabwicklungen von Enteignungen im Zeitraum von 1945 bis 1949 sich sehrwohl bewußt sein mußte, daß gerade zur damaligen Zeit nicht nach rechtsstaatlichen Maßstäben gehandelt wurde (vgl. Bundesverfassungsgericht/Urteil vom 23.04.1991; Kammergericht Berlin, Beschluß vom 26.04.1991, NJ 7/91 S. 321; VG Leipzig, Urteil vom 10.06.1993 - Az.: 1 K 154/91 -).

    Insoweit die Kammer für das Hauptsacheverfahren 1/5 des Grundstücksverkehrswertes für die Festsetzung des Streitwertes zugrunde legt, behält sie die bisherige Rechtsprechung bei (vgl. BG Dresden, Beschluß vom 15.05.1992 - Az.: II S 15/92 (VG) - VG Leipzig, Beschluß vom 10.06.1993 - Az.: 1 K 154/91 -).

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus VG Leipzig, 26.08.1993 - 1 K 899/93
    Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, im Rahmen einer Anfechtung eines Investitionsvorrangbescheides, muß die Höhe des Streitwertes der im Hauptsacheverfahren entsprechen, da entgegen der sonst im vorläufigen Rechtsschutzverfahren üblichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage diese nicht ausreicht, um dem Antragsteller effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12.01.1993, VIZ 1993 S. 111 f.).
  • KreisG Dresden, 10.03.1992 - II K 859/91
    Auszug aus VG Leipzig, 26.08.1993 - 1 K 899/93
    Wenn aber das Vermögensrecht diesen besonderen Schutz dem einzelnen Miterben gewährt, dann muß auch der einzelne Miterbe bei Verstößen gegen diese Schutzvorschrift dagegen allein im Verfahren und eventuell gerichtlich vorgehen können, ohne vorher die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft betreiben zu müssen (vgl. Kreisgericht Dresden, Beschluß vom 10.03.1992, VIZ 1992 S. 330 f.; Kreisgericht Suhl, Urteil vom 03.09.1992, ZOV 1993 S. 70 f.; Gemecke in Rodenbach/Söfker/Lochen, Kommentar zum Investitionsvorranggesetz § 12 Rdnr. 56).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.1993 - 1 S 13/92
    Auszug aus VG Leipzig, 26.08.1993 - 1 K 899/93
    Der Anmelder muß deshalb glaubhaft machen, daß er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Berechtigter im Sinne des § 2 Vermögensgesetz ist (Sächs. OVG, Beschluß vom 02.02.1993 - 1 S 13/92 - VG Leipzig, Urteil vom 19.06.1993 Az.: 1 K 154/91).
  • VG Leipzig, 14.10.1993 - 1 K 1336/93
    Für ein Verfahren gegen einen Investitionsvorrangbescheid ist von einem Fünftel dieses Wertes auszugehen (vgl. VG Leipzig Beschluß vom 26.08.1993 - Az.: 1 K 899/93).
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